Ihr externer Datenschutzbeauftragter zum Low-Cost-Tarif

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Deutschsprachiges Online-Beraterverzeichnis

Beraterkategorie: Datenschutzberatung

Beraterstandort: Stuttgart

Adresskoordinaten: 48.776667 9.177500000000009


 

Der Umgang mit sensiblen Daten von Kunden, Geschäftspartnern oder Mitarbeitern ist gesetzlich streng normiert. In der Praxis behandeln viele Unternehmen Datenschutz und Datensicherheit noch immer stiefmütterlich, zumindest so lange, bis die Behörden erste Strafen verhängen und die Reputation des Unternehmens in den Keller sinkt.

Externer Datenschutzbeauftragter:

Unsere Leistungen als Ihr externer Datenschutzbeauftragter zielen auf Unternehmen ab, die im Datenschutz die gesetzlichen Anforderungen schnell und ohne großen Aufwand erreichen möchten.

Wir erfüllen für Sie alle gesetzlichen Pflichten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach dem Bundesdatenschutzgesetz.

Wir sehen es als grundlegende Aufgabe des Datenschutzbeauftragten an, die notwendigen Dokumentationen zu erstellen. Daher ist auch die Erstellung einer gesetzeskonformen Dokumentenlage im Hinblick auf Verarbeitungsübersicht und Verfahrensverzeichnis eine der Aufgaben, die wir für Sie leisten.

Im Rahmen der Bestellung als betrieblicher Datenschutzbeauftragter Ihres Unternehmens stellen wir Ihnen gesetzeskonforme Vorlagen zur Verfügung, mit denen Sie die Datenschutz-Anforderungen in Ihrem Unternehmen effizient umsetzen können.

Externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen:

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Unternehmen, Vereine und andere Institutionen gesetzlich verpflichtet, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist beispielsweise notwendig, wenn in einem Unternehmen mehr als neun Personen regelmäßig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen.

Laut Gesetz kann zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nur bestellt werden, wer die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.

Dies kann auch ein externer Datenschutzbeauftragter sein.

Aufgrund der neutralen Stellung als externer Datenschutzbeauftragter sind keine Interessenskonflikte vorhanden, die der Zuverlässigkeit entgegenstehen würden.

Gerne  übernehmen wir die gesetzlichen Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten als externe Datenschutzbeauftragte auch für Ihr Unternehmen – fachkundig und zuverlässig.

Unsere Leistungen als Ihr Datenschutzbeauftragter:

Als Ihr Dienstleister übernehmen wir alle Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen.

Wir haben ein Konzept entwickelt, welches die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen mit möglichst geringem Aufwand für das Unternehmen realisiert.

a) Individuelle Betreuung durch regelmäßige Vor-Ort-Termine

Regelmäßig finden Vor-Ort-Termine bei Ihnen statt, bei dem alle aktuellen Angelegenheiten des Datenschutzes erörtert werden können. Zudem dienen diese Termine der Revision und Aufrechterhaltung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen.

b) Anfragen zum Thema Datenschutz

Wir unterstützen Sie bei allen Anfragen zum Thema Datenschutz, ganz gleich ob sie intern von eigenen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen oder extern von Kunden oder Kooperationspartnern stammen.

c) Verfahrensverzeichnis – Dokumentation des Datenschutzes

Wir erstellen eine strukturiere Datenschutzdokumentation für Ihr Unternehmen. Dazu zählen optimierte Vorlagen und Muster für relevante betriebliche Datenschutzdokumente, wie Datenschutzvereinbarungen mit Kooperationspartnern, Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung oder  Regelungen für die private Internet- und E-Mail-Nutzung.

Im Rahmen unserer Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte erstellen wir die gesetzlich geforderte Dokumentation des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Dazu zählt das Verfahrensverzeichnis, die interne Dokumentation, die Prozesse und Abläufe, in denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, dokumentiert.

Zudem fordert der Gesetzgeber eine Dokumentation für Jedermann, das sog. „Öffentliche Verfahrensverzeichnis“, das wir natürlich ebenfalls erstellen und pflegen.

d) Datenschutzunterweisung der Mitarbeiter

Das Bundesdatenschutzgesetz fordert, dass die Mitarbeiter mit den Erfordernisses des Datenschutzes vertraut gemacht werden müssen. Diese Mitarbeiterschulungen führen wir als externe Datenschutzbeauftragte in Ihrem Unternehmen durch.

Da Mitarbeiterschulungen sehr kosten– und zeitintensiv sind, bieten wir unseren Kunden eine innovative und kostenoptimierte eLearning-Lösung für die Schulung bzw. Unterweisung der Mitarbeiter an. Die eLearning-Schulungen haben den Vorteil, dass die Mitarbeiter diese zu jedem beliebigen Zeitpunkt und an dem eigenen Arbeitsplatz durchführen können.

Auf Wunsch bieten wir natürlich auch klassische Präsenzschulungen, z. B. für Führungskräfte oder Mitarbeiter der IT-, Vertriebs- oder Personalabteilung, an.

e) Technischer Datenschutz – IT-Sicherheit

Ohne eine ausreichende Datensicherheit, bzw. IT-Sicherheit, kann der Datenschutz im Unternehmen nicht gewährleistet werden. Der Gesetzgeber hat im Bundesdatenschutz festgelegt, dass die Daten gegen unbefugte Nutzung oder Verarbeitung geschützt werden müssen. Diese Anforderungen umfassen u.a.:

– Schutz vor unbefugten Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen
– Schutz vor unbefugtem Zugriff auf personenbezogene Daten
– Schutz der Daten bei Weitergabe, z.B. Übermittlung von personenbezogenen Daten

Wir unterstützen Sie im Bereich IT-Sicherheit, denn sichere IT ist nicht nur praktizierter Datenschutz, sondern auch aktiver Schutz Ihres Unternehmens.

Dabei achten wir darauf, dass die IT-Sicherheitsmaßnahmen immer an die Bedürfnisse und Anforderungen des Unternehmens angepasst und angemessen sind.

f) Ihr Ansprechpartner für Datenschutz

Natürlich stehen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern stets für Fragen zur Verfügung.

Fachkunde und Zuverlässigkeit eines Datenschutzbeauftragten:

Zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.

Fehlt eine der beiden Voraussetzungen, ist die Bestellung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter Umständen nicht wirksam.

Wenn die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz das Unternehmen einer Prüfung unterzieht, drohen empfindliche Bußgelder.

a) Zuverlässigkeit

Zu der geforderten Zuverlässigkeit gehört nicht nur die persönliche Integrität des betrieblichen Datenschutzbeauftragten, sondern auch die konfliktfreie Ausübung der Tätigkeit. Demzufolge gibt es diverse Unvereinbarkeiten zwischen der Tätigkeit als betrieblicher Datenschutzbeauftragter und beispielsweise einer gleichzeitigen Tätigkeit in der Leitungsebene der Personalabteilung oder der IT-Abteilung.

Da ein externer Datenschutzbeauftragter keinen anderen Tätigkeit der betreuten Unternehmen ausübt, wird dieses Konfliktpotenzial von vorneherein ausgeschlossen.

b) Fachkunde

Die notwendige Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten umfasst sowohl rechtliche als auch technische Kenntnisse über die Anwendung der entsprechenden Datenschutzgesetze und die Umsetzung der notwendigen IT-Sicherheitsmaßnahmen.

Ihr Datenschutzbeauftragter garantiert Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten, der allen Anforderungen der Fachkunde gerecht wird.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten:

Für ein Unternehmen kann es in vielen Fällen vorteilhaft sein, keinen eigenen Mitarbeiter zum internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, sondern einen externen Datenschutzbeauftragten mit der Übernahme dieser Aufgabe zu beauftragen.

a) Ihre Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten:

– Hohe fachliche Kompetenz durch Spezialisierung und Erfahrung auf dem Gebiet des Datenschutzes
– Konfliktfreie Ausübung der Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter.
– Transparente Kosten durch eine monatliche Pauschale

b) Kündigungsschutz eines internen Datenschutzbeauftragten

Wenn Sie einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Ihres Unternehmens zum internen, betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen, erhält dieser Mitarbeiter oder diese Mitarbeiterin einen besonderen Kündigungsschutz. Zudem können Sie die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter auch nicht regulär als Datenschutzbeauftragten abbestellen.

Diese personalrechtlichen Besonderheiten kommen bei der Bestellung eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten nicht zum Tragen.

c) Kosten für Fort- und Weiterbildung

Laut Bundesdatenschutzgesetz muss das Unternehmen, bei dem der interne Datenschutzbeauftragte angestellt ist, ihr oder ihm ermöglichen an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen und deren Kosten (Seminargebühren, Reisekosten, Arbeitsausfall usw.) zu übernehmen.

Bei der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten fallen diese Kosten nicht an. Das sind eben die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten.

Unterstützung des internen, betrieblichen Datenschutzbeauftragten durch externes Know-How:

In manchen Fällen kann es für ein Unternehmen von Vorteil sein, einen eigenen Mitarbeiter zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Gerne bieten wir Ihnen auch in diesem Fall unsere Unterstützung an.

Wir coachen Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten individuell abgestimmt auf die Anforderungen Ihres Unternehmens.

a) Coaching und Beratung des internen Datenschutzbeauftragten

Die Unterstützung des internen Datenschutzbeauftragten durch einen externen Berater hat viele Vorteile für das Unternehmen:

– Das Datenschutz – Know-How des externen Beraters wird ins Unternehmen transferiert.
– Der interne Datenschutzbeauftragte kann auf die vielfältigen Arbeitsmittel des externen Beraters zurückgreifen.
– Keine langfristige Bindung an einen externen Dienstleister.
– Sensible Daten verbleiben im Unternehmen.

Ein weiterer Vorteil einer externen Beratung, ergibt sich dadurch, dass der interne Datenschutzbeauftragte über einen neutralen Ansprechpartner für Fragen verfügt.

b) Datenschutz-Checks

Zur Ermittlung von Umsetzungsgrad und Wirksamkeit des betrieblichen Datenschutzes eignen sich Checks und Audits. Dabei betrachten wir neutral die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Sollten sich dabei Defizite ergeben, erarbeiten wir mit Ihnen individuelle Anpassungen des betrieblichen Datenschutz-Managements.

c) Aus– und Weiterbildung

Unser Partnerunternehmen bietet ein breites Angebot an Aus– und Weiterbildungsseminaren für Datenschutzbeauftragte und IT-Sicherheitsverantwortliche.

Angebot externer Datenschutzbeauftragter:

Fordern Sie unverbindlich ein Angebot zu unserer Leistung externer Datenschutzbeauftragter an. Je genauer Sie Ihr Unternehmen beschreiben, um so schneller können wir Ihnen ein Angebot unterbreiten.

Email: datenschutz@webfut.com

Web: https://www.webfut.com/de/