Steuererklärung abgeben – Bin ich dazu verpflichtet?

Steuererklärung abgeben auf dem Weg zum Reichtum

Steuererklärung abgeben JA oder NEIN, das wissen viele nicht oder wollen es gar nicht erst wissen, dabei besteht oftmals sogar eine Abgabepflicht.

Im ersten Halbjahr des darauffolgenden Steuerjahres muss die Steuererklärung vom Vorjahr beim Finanzamt sein. Das gilt nicht nur für viele Berufstätige, sondern auch für viele Rentner.

Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine, erklärt uns, wer die Erklärung machen muss, welche Fristen gelten und wer einem dabei hilft.

 

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung liegt in der Regel vor, wenn:

  • … beim Lohnsteuerabzug ein individueller Freibetrag (z.B. für Kinderbetreuungskosten) berücksichtigt wurde.
  • … du Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld von mehr als 410€ (Stand: 2017) im Jahr bezogen hast.
  • … du in einem zweiten Arbeitsverhältnis mit der Steuerklasse VI arbeitest oder dein Partner die Steuerklassen III/V oder IV/IV mit Faktor (weniger Lohnsteuern als in der normalen Steuerklasse IV) hat bzw. hatte.
  • … deine Einkünfte als Selbstständiger, Gewerbetreibender oder Vermieter über dem Grundfreibetrag lagen.

 

Wie sieht es bei einem Rentner aus?

Sofern die Einkünfte (z. B. aus Renten und Vermietungen) mehr als 8.652 Euro (Stand: 2017) betrugen, muss er eine Steuererklärung abgeben.

Ein alleinstehender Rentner, der erst seit 2016 sein Ruhegeld bekam, muss davon nur 72 Prozent versteuern – auch in den Folgejahren.

Wichtig: Wenn ein Rentner nur die gesetzliche Rente erhielt, bleiben ihm bis zu 1.220 Euro (Stand: 2017) monatliche Rente auf jeden Fall steuerfrei. Bei Rentenbeginn vor dem Jahr 2016 sind die Beträge etwas höher.

 

Kann ich freiwillig eine Steuererklärung machen?

Ja! Die meisten Arbeitnehmer müssen zwar keine Erklärung abgeben, sie verschenken damit aber u.U. sehr viel Geld.

Hattest du hohe Werbungskosten (mehr als 1.000€ im Jahr), dann lohnt sich der Aufwand! Auf diesen Betrag kommst du beispielsweise schon dann, wenn dein täglicher Arbeitsweg (einfache Strecke) mindestens 15 Kilometer beträgt. Die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer (Stand: 2017) gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel.

Wichtig für Leiharbeiter: Diese können die Fahrtkosten für jeden gefahrenen Kilometer zum Arbeitsort abrechnen. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitsvertrag vorsieht, dass sie kurzfristig woanders eingesetzt werden können, sie also nicht dauerhaft einem Entleiher zugeordnet sind.

 

Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Im Jahr 2017 war noch der 31. Mai der späteste Abgabetermin, bis dahin musste die Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein. Ab 2018 wird dieser Termin verlängert.

Reicht die Zeit nicht aus, kann man eine Fristverlängerung beantragen. Gründe dafür können z.B. sein, dass wichtige Bescheinigungen fehlen oder dass du aufgrund einer Krankheit verhindert bist.

Mehr Zeit hat man, sofern man einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater beauftragt.

 

Übrigens: Die Kosten für den Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein kannst man zumindest anteilig von der Steuer absetzen!

 

Copyright: Bild.de & Uwe Rauhöft

 

Und nicht vergessen:

AUCH SIE KÖNNEN sich Geld vom Finanzamt zurückholen und so langsam REICH WERDEN!